Insolvenzversicherung

- Alle unsere Reisen sind im Sinne des § 651 K BGB abgesichert. Den Insolvenzversicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Bestätigung
- Die Versicherung dient zur Absicherung des von Ihnen gezahlten Reisepreises im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters